Physiotherapie
Abrechnung
Die Ertstattung meiner Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Meine physiotherapeutischen Behandlungen erfolgen auf ärztliche Verordnung mit einem Privatrezept und werden nach der aktuellen
Preisliste für Privatversicherte und Selbstzahler in Rechnung gestellt. Sie sind erstattungsfähig bei allen Privatkassen und Beihilfestellen. Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch ihre
Privatversicherung richtet sich hier nach der Leistungsbeschreibung ihres Versicherungstarifes. Heilpraktikerleistungen bedürfen keiner ärztlichen Verordnung!
Manuelle Therapie / Krankengymnastik
Durch einen spezifischen Befund werden Funktionsstörungen an den Gelenken und der Wirbelsäule erkannt und mit manuellen therapeutischen Griffen und Mobilisationstechniken behandelt. Muskuläre Strukturen werden gedehnt und Blockaden mobilisiert. Ziel ist die Schmerzlinderung und Beweglichkeitsverbesserung.
Kiefergelenksbehandlung
Stress, nächtliches Zähneknirschen, fehlerhafter Aufbiss und Muskeldysbalancen können zu Kiefergelenksbeschwerden führen. Bei einer Kiefergelenksbehandlung wird dieser „Teufelskreis“ unterbrochen. Die Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt ist unabdingbar.
Lymphdrainage - komplexe physikalische Entstauungstherapie
Durch gezielte sanfte Massagegriffe wird der Abtransport von Gewebsflüssigkeit über das Lymphsystem gefördert, die Venen werden entlastet, Ödeme (Schwellungen) auch postoperativ schneller entstaut. Teilweise ist eine Kompressionsbandage erforderlich!
Wärmetherapie mit Ceragemliege, TDP-Lampe und Physiokey
Wärmetherapie aktiviert die Durchblutung und den Stoffwechsel und fördert somit die Entspannung und Regeneration.
Hausbesuche
Nach Bedarf besteht die Möglichkeit, Behandlungen nach Absprache bei Ihnen zu Hause durchzuführen.
Ergonomie am Arbeitsplatz / Firmenfitness
Gern unterstütze ich Sie oder Ihre Mitarbeiter!
Nutzen Sie die Pause zur Entspannung. Dafür stehen verschiedene Massagemethoden zur Verfügung. Oder Sie entscheiden sich für die aktive Pause.
Individuelle Muskeldehnungen und Übungen zur Rückenentlastung, sowie diverse Bewegungsangebote kommen zur Anwendung.
Weiterhin erhalten Sie von mir wichtige Informationen und Tipps hinsichtlich einer gesundheitsbewussten und ergonomischen Einrichtung des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Wichtig für alle Arbeitgeber!
Nutzen Sie die Möglichkeit der betrieblichen Gesundheitsförderung nach §3 Nr. 34 EStG. Bis zu 500 € pro Mitarbeiter kann der Arbeitgeber steuerfrei in die Gesundheit seiner Angestellten investieren.